Betrachtet man die Wohnsituation in Deutschland, so ist auffallend, dass über die Hälfte der Bevölkerung nach wie vor in einem Mietverhältnis lebt. Besonders in Ballungsregionen, sowie in größeren Städten, nimmt die Anzahl der Mieter immer weiter zu. Umso wichtiger ist es, dass Rechte und Pflichten beiderseits sowohl für Mieter, als auch Vermieter, gesetzlich geregelt werden. All diese und weitere wichtige Informationen sind im Mietrecht der Bürogemeinschaft Axel Siebe, Florian Siebe und Martina Pfeil nachzulesen, weshalb es als Fundament bei der ausführlichen Formulierung eines Mietvertrages zwischen beiden Parteien gilt.
Grundsätzlich werden zwischen künftigen Mieter und Vermieter ein unbefristeter Mietvertrag abgeschlossen, allerdings gibt es auch Ausnahmen, in denen ein Vertrag befristet oder individuell gestaltet wird. Gerade dann, wenn eine Gewerbefläche zusätzlich zur Wohnung mit angemietet werden soll, muss das wechselseitige Verhältnis vertragsrechtlich richtig aufgestellt werden. Des Weiteren können Mieter nicht einfach gekündigt werden und unterliegen deshalb einem gesetzlichen Mietschutz, dies ist insbesondere dann der Fall, wenn bei einer Immobilie der Eigentümer wechselt. Eine Ausnahme herrscht jedoch dann, sobald der Vermieter das vermietete Objekt als Eigenbedarf nutzen möchte, hier darf der Vermieter den Mieter ordentlich kündigen. Auch spezielle Sonderregelungen in Hinblick auf Erhöhung der Vertragsmieten und Betriebskosten fallen in den Bereich Mietrecht. Betriebskosten sind allgemein einzeln im Vertrag aufzulisten können, aber als Pauschalbetrag abgerechnet werden. Bei einer Pauschale darf der Vermieter allerdings keine Nachzahlung in Rechnung stellen.
Wer sich also im Vorfeld informieren und absichern möchte, findet wichtige Hinweise, inwiefern der formulierte Mietvertrag unwirksame Bestimmungen beinhaltet. Schon bei Abschluss ist es wichtig, zu wissen, dass eine Maklerprovision nur der zu zahlen hat, der ihn auch bestellt hat. Das heißt, dass der Vermieter die Kosten, bei Unterschrift beider Parteien, nicht dem neuen Mieter weiterverrechnen darf. Oftmals gibt es außerdem Unstimmigkeiten bei den Klauseln zu Schönheitsreparaturen, ob diese vom Mieter oder Vermieter zu tragen sind. So kann es durchaus sein, dass bei mangelhafter Formulierung, die Wohnung ausschließlich besenrein zu überlassen ist. Wichtig sind darüber hinaus die Überprüfung der Kündigungsfrist und die bereits erwähnte Mietpreiserhöhung. Das Mietrecht sieht in manchen Regionen eine Mietpreisbremse vor, sodass der Betrag nicht höher als 10 % der Vergleichsmiete liegen darf. Alles darüber wäre Mietwucher und daher unwirksam.
Entsteht während des Mietverhältnisses ein Mangel, gelten in erster Linie die Vereinbarungen des vorausgesetzten Zustandes zwischen Mieter und Vermieter. Generell sollte jeder Mangel dem Vermieter sofort gemeldet werden und der Vermieter hat dann entsprechend zu handeln. Bleibt allerdings eine Reaktion des Vermieters aus, so kann der Mieter entsprechend nach Mietrecht, die Miete um einen bestimmten Satz mindern. Eine Minderung der Miete ist dann sinnvoll, wenn der Mangel den Gebrauch, über einen längeren Zeitraum beeinträchtigt, beispielsweise das Warmwasser funktioniert mehrere Wochen nicht.
Teilen3 Juli 2019
Herzlich willkommen zu meinen Blog über Gesetze. Gesetze beeinflussen unser tägliches Handeln und Verhalten. Außerdem bieten Gesetze eine Sicherheit für die Bevölkerung und ein friedliches Beisammensein in einem Land. Die alltägliche Beeinflussung durch die Gesetze macht dieses Thema für mich besonders interessant, da sich in meinem Leben öfters die Frage stellt "Darf man das?"! Außerdem ist es besonders wichtig, im eigenen Alltag über seine Rechte und die dazu gehörige Gesetzeslage aufgeklärt zu sein, um sein Handeln diesbezüglich zu gestalten. Du bist auch an diesem Thema interessiert und möchtest mehr erfahren? Auf meinem Blog befasse ich mich umfassend mit dem Thema "Gesetz" und spezifische Gesetzeslagen.