Wissenswertes zum Thema Erbrecht

Gesetz Blog

Das Erbrecht im Allgemeinen, wie es beispielsweise bei Ammermann Knoche Boesing Rechtsanwälte Notare Steuerberater angewadnt wird, wirkt sich als subjektives Recht aus. Im Gegensatz zum objektiven Recht, welches sich als die Gesamtheit aller Gesetze, Vorschriften und Regelungen darstellt, bezieht sich das subjektive Recht auf eine konkrete Befugnis etwas zu tun, zu unterlassen oder zu verlangen. Das Erbrecht ist eines der im Grundgesetz verankerten Grundrechte (Art. 14 Grundgesetz - GG) und stellt sich als Jedermannsrecht dar, das heißt, dass das Erbrecht nicht nur auf deutsche Staatsbürger im Sinne des Artikel 116 GG angewendet werden kann, sondern auf jegliche natürliche sowie nach Art. 19 Abs. 3 GG auch jegliche inländische juristische Person. Diese Verankerung im Grundgesetz sichert die Anerkennung der Privaterbfolge, als auch die Testierfreiheit. Nähere Bestimmungen zur den einzelnen Rechten und Pflichten des Erbrechtes ergeben sich aus den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). 

Drum prüfe, wer das Erbe bindet…   

Das fünfte und letzte Buch des BGB (§§ 1922 ff.) regelt das Erbrecht im Konkreten. Nach einer Studie des TNS Infratest aus dem Jahre 2016 haben ca. 25,8 Prozent der Deutschen ein Testament erlassen oder einen Erbvertrag aufgesetzt. Dies wird als Testierfreiheit betitelt und regelt genau, welche dinglichen und geldlichen Sachen (Nachlass) der Erblasser, welchem Personenkreis vererben möchte. Doch auch genau hier liegt in so manchem Fall die Krux – denn nicht nur positive Erbgüter kommen „unter den Hammer". Auch Schulden sind vererbbar und haben so manchem Erben schon so einiges Kopfzerbrechen bereitet. Doch als Erbe steht man dem Ganzen nicht hilflos gegenüber, denn niemand ist gezwungen ein Erbe anzunehmen. Erhält man aus heiterem Himmel ein Schreiben, dass man von einem entfernten, nicht allzu bekannten Verwandten plötzlich ein Erbe zu erwarten hat, so tut man gut daran vorab einige Informationen über das geführte Leben des Erblassers einzuholen, damit man hinterher nicht mit einem größeren Schuldenberg dasteht als gegebenenfalls sowieso schon. Fällt das Fazit unklar oder eher negativ aus, so hat man die Möglichkeit das Erbe auszuschlagen.   

Wenn kein Testament vorliegt   

Gibt es keine vertragliche Regelung über das Erbe oder ist diese aus irgendeinem Grunde unwirksam bzw. wurde das Erbe ausgeschlagen, so tritt die gesetzliche Erbfolge nach dem BGB in Kraft. Diese wird in 3 Kategorien, den sogenannten Ordnungen, unterteilt und ist in §§ 1924 – 1929 BGB geregelt. Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge, d. h. die Kinder, Enkel, Urenkel etc., des Erblassers. Lebt im Zeitpunkt des Erbfalles ein höherrangiger Abkömmling (Kind des Erblassers), so schließt dies das Erbe für die nachfolgenden Abkömmlinge (Enkel, Urenkel) aus. Zur zweiten Ordnung der Erben zählen die Eltern des Erblassers sowie deren Abkömmlinge. Dies beinhaltet demnach die Geschwister, Neffen und Nichten des Erblassers. Leben auch keine Erben dieser Ordnung mehr, so muss auf Erben nachgehender Ordnungen gem. §§ 1926 – 1929 zurückgegriffen werden.

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23 Oktober 2018

Gesetze und Gesetzeslagen

Herzlich willkommen zu meinen Blog über Gesetze. Gesetze beeinflussen unser tägliches Handeln und Verhalten. Außerdem bieten Gesetze eine Sicherheit für die Bevölkerung und ein friedliches Beisammensein in einem Land. Die alltägliche Beeinflussung durch die Gesetze macht dieses Thema für mich besonders interessant, da sich in meinem Leben öfters die Frage stellt "Darf man das?"! Außerdem ist es besonders wichtig, im eigenen Alltag über seine Rechte und die dazu gehörige Gesetzeslage aufgeklärt zu sein, um sein Handeln diesbezüglich zu gestalten. Du bist auch an diesem Thema interessiert und möchtest mehr erfahren? Auf meinem Blog befasse ich mich umfassend mit dem Thema "Gesetz" und spezifische Gesetzeslagen.